Kantonales Gebäude- und Wohnungsregister (kGWR): Gebäude
Gebäudemerkmale gemäss kGWRÖffentlich zugängliche Gebäudemerkmale gemäss Verordnung über das kGWR, Anhang 3Es gilt die Gebäudedefinition gemäss der Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister: Ein Gebäude ist ein auf Dauer angelegter, mit einem Dach versehener, mit dem Boden fest verbundener Bau, der Personen aufnehmen kann und zu Wohnzwecken oder Zwecken der Arbeit, der Ausbildung, der Kultur, des Sports oder jeglicher anderer menschlicher Tätigkeit dient; ein Doppel-, Gruppen- und Reihenhaus zählt ebenfalls als ein Gebäude, wenn es einen eigenen Zugang von aussen hat und wenn zwischen den Gebäuden eine senkrechte vom Erdgeschoss bis zum Dach reichende tragende Trennmauer besteht.Neben den vom Bund definierten Merkmalen (siehe GWR Merkmalskatalog 4.2) enthält der Datensatz die folgenden kantonalen Merkmale (Quelle: Energiestatistik 2022):Photovoltaik (Ja/Nein)Leistung Photovoltaik (Kilowatt Peak)Datenquelle Photovoltaik
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