Distribution
Beschaffungen ab 50 000 Franken der zentralen Bundesverwaltung 2021
Gemäss der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen informieren die Auftraggeberinnen des Bundes mindestens einmal jährlich in elektronischer Form über ihre Beschaffungen ab 50 000 Franken. Mit der Bekanntgabe der Beschaffungen ab 50 000 Franken wird eine erhöhte Transparenz im Beschaffungswesen des Bundes angestrebt. Die Liste enthält folgende Angaben: Auftraggeberin, Name und Adresse der Auftragnehmerin, Gegenstand des Auftrags, Auftragswert, Art des angewandten Verfahrens, Datum des Vertragsbeginns oder Zeitraum der Vertragserfüllung. Im Register "Glossar" sind mehr Informationen zur Methodik zu finden.
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