Distribution
Art der Sanktion
Begehen Jugendliche zwischen dem 10. und 18. Lebensjahr ein Delikt, gilt für sie das Jugendstrafrecht. Die Jugendanwaltschaften des Kantons Zürich untersuchen und beurteilen sämtliche Straftaten von Jugendlichen, die im Kanton Zürich wohnhaft sind. Ausserdem sind sie für den Vollzug jugendstrafrechtlicher Schutzmassnahmen und Strafen verantwortlich.
Zusätzliche Informationen
Aktualisiert
Erstellt
Medientyp
text/csv
Sprachen
de