Verzeichnis von Schneesportschulen mit Angestellten ohne anerkannte Ausbildung gestützt auf das kantonale Gesetz über das Berg- und Schneesportwesen
Der Datensatz enthält ein öffentliches Verzeichnis der Bewilligungsinhaber (z.B. Schneesportschulen) gemäss kantonalem Gesetz über das Berg- und Schneesportwesen (GBS). Er zeigt, welche Betriebe im Verantwortungsbereich von Betreibern von Skilift- und Seilbahnanlagen (gesicherten Pistengebiet) im Kanton Graubünden tätig sind und dafür Personen ohne anerkannte Ausbildung einsetzen.Die Daten werden zentral vom Amt für Wirtschaft und Tourismus Graubünden (AWT) gesammelt, welches auch die Bewilligungen erteilt. Die Liste dient der öffentlichen Information über aktuell gültige Bewilligungsinhaber.Die Aktualisierung der Liste erfolgt fortlaufend. Es werden nur diejenigen Betriebe erfasst, die eine gültige Bewilligung besitzen. Eine GBS-Bewilligung wird grundsätzlich unbefristet erteilt. Beim Wechsel der Rechtsform des Bewilligungsinhabers, des Firmennamens, der verantwortlichen Person oder der Haftpflichtversicherung muss eine neue GBS-Bewilligung beantragt werden. Aussagen zu weiteren Merkmalen oder zur Qualität der angebotenen Aktivitäten lassen sich aus dem Datensatz nicht ableiten.
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