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Plan für das Grundbuch (amtliche Vermessung)

Der Plan für das Grundbuch ist ein analoger oder digitaler Auszug aus den Daten der amtlichen Vermessung. Er enthält mindestens die Daten über:

  • die Grenzpunkte und Grenzlinien der Liegenschaften
  • die Grenzpunkte und Grenzlinien der flächenmässig ausgeschiedenen selbstständigen und dauernden Rechte an Grundstücken
  • die Bergwerke
  • die Gebiete mit dauernden Bodenverschiebungen Der Mindestbestand des Planes hat Grundbuchwirkung. (VAV - SR 211.432.2).

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