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Staatsrechnungen - Amt

In der Staatsrechnung führt der Bundesrat die Einnahmen der Bundesverwaltung für das abgelaufene Jahr auf und legt Rechenschaft über die Ausgaben ab. Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) konsolidiert die Jahresabschlüsse der Departemente und erarbeitet daraus den Bericht zur Staatsrechnung. Die Rechnung wird vom Bundesrat verabschiedet und geht in gedruckter Form an das Parlament, das sie abnimmt. Der Bundesrat legt der Bundesversammlung auch das Budget (Voranschlag) für das Folgejahr vor. Auch dieses wird von der EFV vorbereitet. Damit bewilligt das Parlament den geplanten Aufwand sowie die Gesamtausgaben des Bundes und nimmt von der Schätzung der Erträge und Einnahmen Kenntnis. Ergänzende Angaben und die neuste Staatsrechnung finden Sie auf der Website der EFV: www.efv.admin.ch.

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