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Detaillierte Statistik 2024 der Auskünfte im Rahmen der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

Die Schweizer Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) können zur Aufklärung von schweren Straftaten gestützt auf die Strafprozessordnung bzw. auf das Nachrichtendienstgesetz Massnahmen zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs anordnen. Der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) führt über diese Überwachungen eine Statistik gemäss Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe k Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF).

Die Polizei kann sogenannte komplexe Auskünfte (z. B. Kopien von Ausweisen, Vertragsdaten) anfordern. Im Jahr 2024 wurden 32'225 Antworten auf solche Auskünfte gegeben (gegenüber 20'764 im Vorjahr), was einem Anstieg von etwa 55% entspricht.

Im Jahr 2024 wurden für einfache Auskünfte (Telefonbuch- oder IP-Adressen-Abfragen) 495'119 Antworten (gegenüber 419'192 im Vorjahr) erteilt, was einem Anstieg von ca. 18% entspricht.

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Zusätzliche Informationen

Datenbereitsteller

Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF) 

Erstellt

 

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ÜPF_INFORMATION_2024 

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