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anderung-vom-23-juni-2005-des-finanzhaushaltsgesetzes-ss-41-absatz-5-verguetung-der-finanzaufsicht-bei-ausgegliederten-institutionen.csv
Schlussresultate der kantonalen Abstimmung "Änderung vom 23. Juni 2005 des Finanzhaushaltsgesetzes (§ 41 Absatz 5; Vergütung der Finanzaufsicht bei ausgegliederten Institutionen)", 25. September 2005, Kanton Basel-Landschaft, aufgeschlüsselt nach Gemeinden.
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