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anderung-vom-27-september-2019-des-bundesgesetzes-ueber-die-direkte-bundessteuer-dbg-steuerliche-beruecksichtigung-der-kinderdrittbetreuungskosten.csv
Schlussresultate der eidgenössischen Abstimmung "Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten)", 27. September 2020, Kanton Basel-Landschaft, aufgeschlüsselt nach Gemeinden.
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